• Schrift vergrößern
  • Standard-Schriftgröße
  • Schriftgröße verkleinern
Start Kosten

Kosten

E-Mail Drucken PDF

Angaben zu Änderungen ;

 

AOK

 

AOK Pflegestützpunkt in  Hilden am Nove Mesto Platz.  ( zur Zeit geschlossen )   Briefkasten !

Wird ein Familienmitglied plötzlich zum Pflegefall, können Sie sich einmalig bis zu zehn Tage unbezahlt von der Arbeit freistellen lassen, um die Pflege zu organisieren oder selbst durchzuführen. Dieses Recht steht jedem Arbeitnehmer zu, unabhängig von der Größe des Betriebes. Während der Freistellung bleibt Ihr Versicherungsschutz bei der Sozialversicherung bestehen. Um diese zehn Tage auch finanziell abzusichern, erhalten Sie Lohnersatzleistungen. Dieses sogenannte Pflegeunterstützungsgeld beantragen Sie bei der Pflegekasse Ihres pflegebedürftigen Angehörigen.

Pflegezeit: Bis zu sechs Monate in Ruhe zu Hause pflegen

Beschäftigte können bis sechs Monate unbezahlt ganz oder teilweise aus dem Job aussteigen, um einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen zu Hause zu pflegen. Zu nahen Angehörigen zählen neben Verwandten wie Eltern und Großeltern auch Stiefeltern, Schwäger und nichteheliche Lebenspartner. Allerdings haben Sie nur Anspruch auf Pflegezeit, wenn Sie in einem Betrieb mit mehr als 15 Beschäftigten arbeiten. Während der Pflegezeit können Sie ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben beantragen, um die Einkommensverluste abzufedern.

Familienpflegezeit: Bis 24 Monate Pflegezeit bei reduzierter Arbeitszeit

Wenn Ihr Angehöriger länger pflegebedürftig ist, haben Sie einen Anspruch darauf, bis zu 24 Monate Ihre Arbeit auf bis zu 15 Stunden pro Woche zu reduzieren. Vorausgesetzt Ihr Arbeitgeber stimmt zu und Sie arbeiten in einem Betrieb mit mehr als 25 Beschäftigten. Wie bei der Pflegezeit haben Sie Anspruch auf ein zinsloses Darlehen, das in Raten ausgezahlt wird und Ihren Lebensunterhalt sichert.

Begleitung in der letzten Lebensphase

Pflegen Sie einen nahestehenden Menschen in seiner letzten Lebensphase, haben Sie Anspruch darauf, sich bis zu drei Monaten vollständig oder teilweise von der Arbeit freistellen zu lassen. So können Sie für Ihren Angehörigen auf seinem letzten Weg da sein, selbst wenn er nicht zu Hause gepflegt wird, weil er sich im Krankenhaus oder in einem Hospiz befindet. Ein zinsloses Darlehen kann für diese Zeit ebenfalls in Anspruch genommen werden.

Flexibilität der Pflege

Pflegezeit, Familienpflegezeit und die Begleitung in der letzten Lebensphase können je nach persönlicher Situation kombiniert werden. Insgesamt darf die Verminderung der Arbeitsstunden aber nicht länger als zwei Jahre dauern.

Kündigungsschutz während der Pflege

Während der Pflege- und Familienpflegezeit sind Sie vor einer Kündigung geschützt. Der Kündigungsschutz besteht 12 Wochen vor dem angekündigten Beginn bis zum Ende der Pflege- beziehungsweise Familienpflegezeit.

Sozial abgesichert in der Pflegezeit

Auch wenn Sie während der Pflegezeit keine Beiträge in die Renten-, Arbeitslosen- oder Kranken- und Pflegeversicherung einzahlen, bleibt Ihr Versicherungsschutz erhalten: Über die Familienversicherung können Sie gegebenenfalls weiterhin kranken- und pflegeversichert sein. Ist die Familienversicherung nicht möglich, zahlen die Pflegekassen einen Beitragszuschuss zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung. Die AOK übernimmt auch Beiträge zur Rentenversicherung, wenn Sie mehr als 14 Stunden pro Woche mit der Pflege beschäftigt sind. Pflegen Sie einen Angehörigen im häuslichen Umfeld, sind Sie außerdem bei allen Pflegetätigkeiten unfallversichert. Ebenso werden die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung für Sie gezahlt, wenn Sie unmittelbar zuvor eine arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt haben.

Wie sieht eine Prüfung durch den MDK aus?

Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) prüft, ob Ihr Angehöriger pflegebedürftig ist und betreut werden muss. Der Gutachter bewertet dabei nicht die Schwere der Behinderung oder der Erkrankung, sondern ausschließlich den Hilfebedarf bei allen notwendigen Pflegetätigkeiten. Er prüft auch, ob Veränderungen in der Wohnung sinnvoll sind.

Der Gutachter kommt zu Ihnen nach Hause. Der MDK schlägt Ihnen dafür einen Termin vor. Vorteilhaft ist es, wenn alle Beteiligten anwesend sind. Nach diesem Termin wird die AOK-Pflegekasse auf Grundlage des Gutachtens zeitnah eine Entscheidung treffen. Von diesem Gutachten erhalten Sie auf Wunsch auch eine Kopie. Wenn bestimmte Rehabilitationsmaßnahmen für den Pflegebedürftigen geeignet sind, informieren wir Sie.

Wenn Sie gut vorbereitet sind, kann die Begutachtung durch den MDK schnell und zielführend verlaufen. Bitte denken Sie an folgende Dinge:

  • Legen Sie alle vorhandenen Arzt- und Krankenhausberichte, verordnete Medikamente und – falls ein Pflegedienst Leistungen erbringt – die Pflegedokumentation bereit.
  • Führen Sie ein Pflegetagebuch, in dem Sie festhalten, welche Tätigkeiten in welchem zeitlichen Umfang täglich anfallen. Das Tagebuch sollte mindestens die letzten zwei Tage dokumentieren. Ein Pflegetagebuch über volle sieben Tage ist am aussagekräftigsten.
Pflegeleistungen zum Nachschlagen; Bundesministerium Internet
Pflegebedürftige in Pflegegrad 1 können für die Finanzierung von Pflegesachleistungen, der teilstationären Pflege und der Kurzzeitpflege den sogenannten Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro pro Monat nutzen. Monatlich nicht verbrauchte Beträge können innerhalb eines Kalenderjahres angespart und bis zum 30. Juni des Folgejahres verbraucht werden.

Niedrigschwellige Angebote

Alle Versicherten in der häuslichen Pflege können zum Pflegegeld oder den Pflegesachleistungen zusätzliche Betreuungsleistungen beantragen. Damit können sie z.B. Tages-und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, oder niedrigschwellige Betreuungsangebote in Anspruch nehmen.

Zudem gibt es ab PG 2 ebenfalls die volle Leistung der Verhinderungspflege ( siehe Verhinderungspflege), Leistungen aus der Kurzzeitpflege sowie Zuschüsse für genehmigte Wohnungsanpassungen (siehe Wohnungsanpassung) und technische Pflegehilfsmittel.

Pflegesachleistungen werden für den Einsatz von ambulanten Pflegediensten gezahlt. Diese rechnen direkt mit der Kasse ab. Diese Sachleistungen können bis zu 40% in eine Kostenerstattung für niedrigschwellige Entlastungsangebote umgewandelt werden.

Pflegehilfsmittel werden von der Pflegekasse bezahlt wenn sie die häusliche Pflege erleichtern. Für Pflegehilfsmittel die nur einmal benutzt werden können ( Bettschutzeinlagen, Handschuhe ) werden bis zu 40 € im Monat übernommen. Technische Hilfsmittel wie Pflegebetten oder Hausnotrufgeräte werden vorrangig leihweise zur Verfügung gestellt.

Kombinationen Leistungen der Kurzzeit,- Verhinderungs,- Tages- und Nachtpflege können kombiniert werden. Wer z.B. weniger Kurzzeitpflege braucht kann dafür, bis zu einem bestimmten Satz, mehr Verhinderungspflege in Anspruch nehmen.

Wohngruppen werden gesondert gefördert. Der Wohngruppenzuschlag beträgt monatlich 205 Euro. Zudem gibt es eine Anschubfinanzierung von 2,500 Euro pro Bewohner- insgesamt maximal 10,000 Euro.

Tages- und Nachtpflege

In einer Tagespflegeeinrichtung kann Ihr Angehöriger zusammen mit anderen Gästen den Tag verbringen, während Sie beispielsweise bei der Arbeit sind. Für einen abwechslungsreichen Tagesablauf sorgen die gemeinsamen Mahlzeiten und Beschäftigungsangebote wie Basteln, Musizieren, Spielen, Spaziergänge oder Gymnastik.

Wenn Ihr pflegebedürftiger Angehöriger nachts häufig aufsteht und sehr unruhig ist, können Sie ihn über Nacht in die Obhut einer Nachtpflegeeinrichtung geben. Auf diese Weise können Sie nachts ungestört durchschlafen und neue Kräfte für den nächsten Tag schöpfen.

Tages- und Nachtpflege sind teilstationäre Angebote. Sie sollen die häusliche Pflege ergänzen und stärken oder dem pflegenden Angehörigen ermöglichen, seinen Beruf auszuüben. Die Pflegekasse übernimmt einen Teil der Kosten. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten müssen die Gäste immer selbst tragen. Laut Gesetz umfasst die teilstationäre Pflege auch die notwendige Beförderung des Pflegebedürftigen von der Wohnung in die Einrichtung und zurück, sodass der sichere Transport gewährleistet ist.

Verhinderungspflege;  Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson Sie kann frühestens nach einem halben Jahr Pflege beantragt werden, bei Krankheit, Erholungsurlaub oder in Krisensituationen der Pflegeperson, werden die Kosten der Ersatzpflegekraft für längstens 42 Tage im Jahr übernommen ( bis zu max. 1.612  Euro ) Kombiniert mit der Kurzzeitpflege kann noch erweitert werden. Springt ein Angehöriger ein wird das Pflegegeld der jeweiligen Pflegestufe gezahlt.  Mehrkosten wie Fahrgeld oder Verdienstausfall werden also bis zu 1.612 Euro erstattet. Das Pflegegeld wird zur Hälfte weitergezahlt. Bei Verhinderung der Pflegeperson kann es stundenweise ebenfalls im niedrigschwelligen Bereich abgerechnet werden.

 

Wohnraumanpassung – was ist das?

Eine Wohnung oder ein Haus ist in der Regel nicht optimal für eine Pflegesituation geplant und eingerichtet. Zu den typischen Barrieren zählen schmale Türrahmen, hohe Türschwellen, Treppenstufen oder ein zu hoher Einstieg in die Badewanne oder Dusche. Dies kann zum Beispiel Stürze des Pflegebedürftigen verursachen und die Pflege erschweren. Um das zu vermeiden, können sinnvolle Veränderungen oder ein Umbau des Wohnraums notwendig werden.

Finanzierung – so hilft die AOK

Die AOK-Pflegekasse zahlt für notwendige Wohnraumanpassungen Zuschüsse bis 4.000 Euro pro Maßnahme. Leben mehrere Pflegebedürftige in einer gemeinsamen Wohnung, kann die Wohngruppe bis zu 16.000 Euro für eine Wohnraumanpassung erhalten. Voraussetzung ist, dass mit dem Umbau die häusliche Pflege ermöglicht beziehungsweise erleichtert wird oder die selbstständige Lebensführung wiederhergestellt werden kann. Den Zuschuss für eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme müssen Sie vor dem Umbau bei Ihrer AOK beantragen. Reichen Sie dafür zusätzlich zum Antrag auch einen Kostenvoranschlag des Handwerksbetriebs ein, welcher den Umbau durchführen soll.

Wohnung barrierefrei einrichten

Bevor Sie in einer Mietwohnung bauliche Veränderungen vornehmen, müssen Sie diese mit Ihrem Vermieter absprechen. Folgende Tipps sollten Sie zusätzlich beachten, um die Pflege zu Hause zu erleichtern und einen sicheren und barrierefreien Wohnraum zu schaffen:

  • Alle Möbel sind kippsicher und stabil.
  • Stolperfallen erkennen und vermeiden: Typische Stolperfallen sind beispielsweise lose Kabel, Teppiche, zu hohe Fußmatten oder wacklige Möbel.
  • Der Fußboden sollte rutschfest und gut begehbar sein. Die Wege zwischen den Zimmern, sowie Bad und Küche sollten frei sein. Möbel können für den Pflegebedürftigen vor allem nachts zum Hindernis werden. Vertraute Möbel, Bilder sowie lieb gewonnene Gegenstände sorgen für Gemütlichkeit. Für ausreichend Platz während der Pflege sollte das Zimmer allerdings nicht zu voll gestellt sein.

www.aok.de

Steuervorteil für Pflegehaushalte;

Der Steuervorteil gilt für die Gesamtkosten von bis zu 20.000 Euro, so dass maximal 4.000 Euro  abgezogen werden können.

Konkret geht es dabei um den Steuerabzug für " haushaltsnahe Dienstleistungen ". Dieser gestattet es, 20 Prozent der Kosten für Dienstleistungen in Privathaushalten  direkt von der Einkommenssteuerschuld abzuziehen. Dazu gehören neben typischen Hilfen im Haushalt wie Reinigungs- und Gartenarbeiten auch Pflege -und Betreuungsleistungen.

Seitens der Pflegekasse ausgezahltes Pflegegeld wird nicht auf den Steuervorteil angerechnet. Diese Leistung wird nicht zweckgebunden für bestimmte Aufwendungen ausgezahlt. Dies gilt auch, wenn Angehörige für die Kosten aufkommen und das Pflegegeld an sie weitergeleitet wird. Von der Regelung profitieren jene pflegebedürftigen Menschen und ihre Familien, die sich für den Bezug von Pflegegeld entscheiden und gelegentlich zusätzlich einen professionellen Pflegedienst beauftragen.

Dies trägt dem Teilkasko -Charakter der Pflegeversicherung Rechnung. Gleichzeitig macht die Regelung solche Pflegekosten steuerlich abzugsfähig, welche die Pflegeversicherung nicht deckt.

Leistungen der Pflegeversicherung, die zweckgebunden für bestimmte Aufwendungen gewährt werden, werden hingegen weiterhin auf abzugsfähige Aufwendungen angerechnet.

Dies gilt für professionelle Pflege- und Betreuungsleistungen als auch für den Kostenersatz bei zusätzlichen Betreuungsleistungen für Menschen mit erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarf. Und zwar bis zur Höhe von den Pflegekassen ausgezahlten Betrages.

Mit den neuen Vorschriften entfallen auch Nachweispflichten. Denn zur Inanspruchnahme des vollen Steuerabzugs ist der Nachweis einer Pflegestufe nicht mehr erforderlich.

Die Steuervergünstigung hilft somit auch Menschen ohne Pflegestufe, die für Pflege und Betreuung professionelle Dienstleister einschalten. z.B. wenn der Grundbedarf unterhalb der Pflegestufe 1 liegt und eine demenzielle Erkrankung sehr wohl zeitintensive Beaufsichtigung und Betreuung nötig macht.

Der Pflege-Pauschbetrag von 924 Euro kann gleichzeitig neben der Steuerermäßigung für Pflege -und Betreuungsleistungen beantragt werden. Die beiden Steuervorteile können demnach auch nebeneinander greifen.

 

( AOK Pflege im Überblick  /   Bundesregierung online )

 

Informationen zum Schwerbehindertenausweis / Schwerbehindertenrecht

Einmal im Monat schickt die Kreisverwaltung Mitarbeiter nach Velbert und Hilden, wo in den Rathäusern Sprechstunden angeboten werden. Sachkundige Ansprechpartner sind an jedem 1. Mittwoch im Monat in Velbert und an jedem 2. Mittwoch in Hilden vor Ort. Die Sprechzeiten sind jeweils von 8:00 bis 13:30 Uhr.

Neue Schwerbehindertenausweise werden dort nicht ausgestellt. Antragsformulare dazu gibt es im städtischen Bürgerbüro die ausgefüllt eingeschickt werden müssen. Nach Bearbeitung bekommt der Antragsteller den Ausweis dann per Post zugestellt. Die Verlängerung eines bereits vorhandenen Schwerbehindertenausweises kann im Bürgerbüro durchgeführt werden.

 

 

Wer direkt zum Amt möchte:

Amt für Menschen mit Behinderungen( Abteilung Behinderung und Ausweis)
in Mettmann,
Schwarzbachstr. 10  
Tel. 02104 - 99 34 10

Öffnungszeiten:

Wir sind montags bis freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr für Sie da. Gerne können Sie auch einen Termin außerhalb unserer Öffnungszeiten mit uns vereinbaren!

postalisch unter:

Kreisverwaltung Mettmann
Postfach
40806 Mettmann

Internet Kreisverwaltung Mettmann 2019

U.Clausen